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Eine übersichtliche Eingabehilfe für die Vor-Ort Datenaufnahme und weitere Infos stehen Ihnen als Download zur Verfügung. Die Eingabehilfe können Sie auf Ihren Rechner kopieren und ausdrucken. Sie dient der Datenaufnahme vor Ort für handschriftliche Notizen, besteht aus 3 DIN-A4 Seiten im PDF-Format und beinhaltet die Informationen, die Sie für die Beauftragung des Energieausweises über dieses Online-Formular benötigen. Der Ausdruck dieses Online-Formulars ist dafür nicht geeignet!

Die Datenübermittlung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular. (Aktuelle Version der Eingabehilfe - 02/2024)

Eigentümer-Vollmacht für die Beauftragung eines Energieausweises

Bestellen Immobilienmakler, Hausverwalter u.a. den Energieausweis im Auftrag und Namen des Immobilien-Eigentümers, so können sie diese Vollmacht zur Absicherung ihrer Tätigkeit verwenden. (Vollmacht)

Bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung Tel.: 0170 9963500
  • Der Verbrauchsausweis ist nur zulässig für Wohngebäude mit Bauantrag nach dem 01.11.1977 ODER
  • für Mehrfamilienhäuser mit 5 oder mehr Wohneinheiten ODER
  • für Wohngebäude, die mindestens dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung* vom 11.8.1977 entsprechen!

Für alle anderen Wohngebäude mit 1-4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung* von 1977 nicht erreichen (nicht umfangreich energetisch saniert wurden), darf nur ein Bedarfsausweis erstellt werden!

Nutzen Sie hierfür bitte das Online-Formular -Bedarfsausweis für Wohngebäude-.

*Das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 ist dann erfüllt, wenn das Dach, die Decke zum Spitzboden UND die Außenwände nach 1977 mit mindestens 5cm Wärmedämmung versehen wurde. Auch die Heizung und die Fenster wurden nach 1977 erneuert.

 

Auftrag für die Erstellung eines Verbrauchsenergieausweises für Wohngebäude inkl. Modernisierungsempfehlung und Registriernummer gemäß GEG.

Hiermit beauftrage ich das Ingenieurbüro Terfoort mit der Erstellung eines Energieausweises für anliegend beschriebenes Gebäude.

Der Energieausweis wird nach der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung erstellt und besitzt 10 Jahre Gültigkeit. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden den Ausweis per Email oder wenige Tage später den Ausweis per Post.
Das Honorar beträgt 58 € inkl. 19% MwSt. und Versand. Der Rechnungsbetrag ist erst einen Monat nach Erstellung des Ausweises zu entrichten. Es besteht ein Rücktrittsrecht laut Fernabsatzgesetz. Der Link zum Wortlaut befindet sich am Ende dieses Formulars.

Vertragspartner:

Ingenieurbüro Terfoort
Dipl.-Ing. Andreas Terfoort
Leopoldstaler Straße 9
32805 Horn-Bad Meinberg
Email info@energieausweis-to-go.de
Tel:  0170 9963500

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet

Bitte geben Sie hier die gewünschte Rechnungsadresse an:

Anrede: *   Rechnungsadresse
Titel:    
Name: *    
Vorname: *    
Firma:   Bitte den Firmennamen angeben, falls die Rechnung auf eine Firma ausgestellt werden soll
Zusatz:   Bitte den Adresszusatz angeben, sofern nötig (z.B. Abteilung, etc.)
Strasse: *   Bitte inkl. Hausnummer
PLZ/ Ort: *   Bitte PLZ und Ort angeben
Tel.: *   Bitte für Rückfragen angeben Wichtig! Ohne Angabe ist keine Bearbeitung möglich!
E-Mail: *   Bitte für Rückfragen angeben.
E-Mail:   Hier können Sie eine weitere E-Mail Adresse angeben, an die wir den Ausweis senden. (z.B. Ihren Immobilienmakler)
Status:   Bitte geben Sie hier an, in welcher Eigenschaft Sie den Ausweis beauftragen
Folgendes Informationsmaterial erhalten Sie als Download:
Angebotsübersicht/ Anleitung - Beauftragung eines Energieausweises Niedertemperaturtechnik-Brennwerttechnik-Erläuterungen
Befreiung von der Energieausweispflicht und Wärmepumpen-Funktion und Betriebsarten-Erläuterungen
der Verkauf von abbruchreifen Gebäuden Schimmel im Wohngebäude-Vortrag und Erläuterungen
Energieausweise für gemischt, genutzte Gebäude Gebäudenutzfläche(AN)- Erklärung und Berechnung
Vergleich Verbrauchsausweise - Bedarfsausweise Wärmepumpen als Ersatz für Heizkessel
Austauschpflicht für alte Heizkessel Aufteilung der CO2-Steuer zwischen Vermieter und Mieter
Energieeinsparung in Gebäuden & Kosten reduzieren  

 

Bitte geben Sie hier die Adresse des Gebäudes an, für das ein Energieausweis erstellt werden soll:

Ein Wohngebäude-Energieausweis wird immer für ein ganzes Wohngebäude oder für den Wohnteil eines gemischt genutzten Gebäudes erstellt. Ein Ausweis für eine einzelne Wohnung, für einen ganzen Reihenhauskomplex oder ein Doppelhaus ist nicht zulässig! (z.B. X-Straße 12-14, X-Straße 1a + b) Auch nur ein Ausweis für mehrere freistehende Gebäude ist nicht zulässig.

(Hat ein Gebäude mehrere postalische Adressen, so benötigt jeder Gebäudeteil mit der dazugehörigen postalischen Adresse einen eigenen Energieausweis!) Fachkommission Bautechnik - Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung

 

Strasse: *   inkl. nur einer Hausnummer
PLZ: * Ort: *
Land:   Bundesland des Gebäudestandortes

 

Bitte geben Sie im Folgenden einige grundsätzliche Informationen zum Gebäude an:

Baujahr des Gebäudes: * Baujahr des Gebäudes, bei späteren Umbauten bitte trotzdem das Erstbaujahr eingeben. Bei fehlender Angabe ist die Erstellung eines Ausweises nicht möglich.
Baujahr der Heizung/ Wärmetauscher: *

Bei Fernwärme und Heizkessel bitte das Baujahr des Wärmetauschers angeben. Das Baujahr der Heizung ist im Schornsteinfegerprotokoll vermerkt. Bei fehlender Angabe ist die Erstellung eines Ausweises nicht möglich. Sind mehrere Heizungen/ Heizsysteme verbaut, so teilen Sie uns die einzelnen Baujahre mit der entsprechenden Zuordnung im Feld "Zusatzinformationen" mit.

Gebäude: *

"Bei einem Wohn UND Geschäftshaus geben Sie hier bitte "Wohnteil gemischt genutztes Gebäude" ein. (Der Wohngebäudeausweis wird nur für den Wohngebäudeteil erstellt). Für den Nicht-Wohngebäudeteil benötigen Sie einen Energieausweis für Nicht-Wohngebäude. Wohngebäude mit einen Gewerbeanteil von maximal 10% von der Gesamtfläche sind davon ausgenommen.

Befindet sich in einem Wohngebäude eine Praxis ODER ein Büro, so gilt diese Fläche als wohnungsähnliches Gewerbe und wird wie eine Wohnung gewertet. In diesem Fall muß für die Praxis oder das Büro kein separater Nicht-Wohngebäudeausweis erstellt werden. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung (0170 9963500).

Art des Gebäudes: *

Angaben wie einseitig angebaut oder zweiseitig angebaut werden mit dem GEG 2023 nicht mehr benötigt.

Anzahl der Wohneinheiten: * Anzahl der abgeschlossenen Wohneinheiten

Wohnfläche:

 

m2   * (nach WoFlV)

Geben Sie hier bitte NICHT die Gebäudenutzfläche AN aus einem bereits erstellten Energieausweis ein!
Siehe: Gebäudenutzfläche AN - Erklärung und Berechnung

Bitte die Gesamtwohnfläche nach Wohnflächenverordnung angeben. Bitte keine Flächen von Gewerberäumen hinzurechnen. Der Energieausweis wird nur für den Wohnteil eines eventuell gemischten Gebäudes ausgestellt. Ausnahme: Büros und Praxen mit wohnungsähnlicher Nutzung in ansonsten überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden!!

* Liegt Ihnen ein nicht mehr gültiger Verbrauchsausweis vor, so können Sie die darin enthaltene Gebäudenutzfläche AN in die Wohnfläche (WoFlV) umrechnen.

-1 und 2 Familienhäuser mit einem beheizten und teilbeheizten Keller:
Wohnfläche = Gebäudenutzfläche AN / 1,35. z.B.(300m2 GNFl. / 1,35 = 222m2 Wfl.)

-Für alle anderen Wohngebäude:
Wohnfläche = Gebäudenutzfläche AN / 1,2.. z.B.(300m2 GNFl. / 1,2 = 250m2 Wfl.)

Die Gebäudenutzfläche AN aus einem Bedarfsausweis können Sie nicht nutzen.

Gewerbeanteil: Geben Sie hier bitte an, ob das Gebäude auch gewerblich genutzte Bereiche besitzt, die mehr als 10% der Gesamtfläche einnehmen. Rechnen Sie die gewerblichen Bereiche bitte nicht zur Wohnfläche und geben Sie bitte auch deren Energieverbrauch nicht an (Ausnahme Büros und Praxen mit wohnungsähnlicher Nutzung in ansonsten überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden). Der Energieausweis wird nur für den Wohnteil erstellt. Gewerblich genutzte Bereiche benötigen einen separaten Energieausweis (Ausnahmen, siehe oben). Energieausweise für gemischt genutzte Gebäude
Keller beheizt: Falls der Keller überwiegend voll beheizt wird, bitte hier entsprechend auswählen.
Falls das Haus nicht unterkellert ist, bitte kein Keller ankreuzen.
Heiztechnik:

Falls bekannt, geben Sie uns hier bitte Zusatzinformationen zu Ihrer Heizungsanlage. Die Angabe ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf das Ergebnis!
Bei mehreren Anlagen belassen Sie das Feld bitte auf unbekannt.
Info Heiztechnik Standardheiztechnik, NT-Technik Brennwerttechnik, Wärmepumpen

thermische Solaranlage: Geben Sie uns hier bitte Zusatzinformationen zu einer ggf. vorhandenen thermischen Solaranlage.
Photovoltaikanlage: Geben Sie uns hier bitte Zusatzinformationen zu einer ggf. vorhandenen Photovoltaikanlage / PV-Anlage.
Thermostatventile: Falls bekannt, geben Sie uns hier bitte Informationen zu Ihren Thermostatventilen.
Dachgeschoss:

Dachgeschoss beheizt, Spitzboden unbeheizt
Dachgeschoss unbeheizt
Dachgeschoss und Spitzboden beheizt
Flachdach

Geben Sie hier bitte an, wie das Dachgeschoss ggf. genutzt wird. Die Angabe hat keine Auswirkung auf den Kennwert.
Aus den Angaben leiten wir ggf. Modernisierungsempfehlungen ab.

Nachträgliche Dämmung/ Austausch bei Altbauten:

Dach/ Schrägdach
Decke zum unbeh. Spitzboden
Außenwände
Kellerdecke
Fenster wurden erneuert
Aussentüren wurden erneuert

Falls Ihr Gebäude nachträglich gedämmt oder die Fenster erneuert wurde, geben Sie dieses bitte hier an und senden uns davon geeignete Bildaufnahmen.
Die Angabe hat keine Auswirkung auf den Kennwert.
Aus den Angaben leiten wir ggf. Modernisierungsempfehlungen ab.

 

 

Die folgende Angabe ist ausschließlich für Wohngebäude oder den Wohnteil gemischt genutzter Gebäude mit 1-4 Wohneinheiten UND Bauantrag vor dem 01.11.1977 relevant!

Für Wohngebäude mit 1-4 Wohneinheiten UND Bauantrag vor dem 01.11.1977 darf nur dann ein Verbrauchsausweis erstellt werden, wenn sie das Anforderugsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen*. Wird für Wohngebäude mit 1-4 Wohneinheiten UND Bauantrag vor dem 01.11.1977 das Erreichen des Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht ausdrücklich durch Sie bestätigt, so werden wir für das Gebäude aus Haftungsgründen KEINEN Verbrauchsausweis erstellen. (Die Bezirksregierungen führen Stichprobenkontrollen durch. Nach dem Anfordern von Daten finden auch Kontrollen vor Ort statt.)

Für das Wohngebäude mit 1-4 Wohneinheiten UND Bauantrag vor dem 01.11.1977 darf ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Ich bestätige hiermit ausdrücklich, das dieses Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht, Das Dach, die Decke zum Spitzboden und die Außenwände wurden nach 1977 mit mindestens 5cm Wärmedämmung versehen. Auch die Heizung, Fenster und Außentüren wurden nach 1977 erneuert.

(Das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 ist dann erreicht, wenn das Dach, die Decke zum Spitzboden UND die Außenwände nach 1977 mit mindestens 5cm Wärmedämmung versehen wurde. Auch die Heizung, Fenster und Außentüren wurden nach 1977 erneuert.)

 

Bitte geben Sie uns hier Informationen, wie das Gebäude belüftet wird: (Eine Mehrfachnennung ist möglich) INFO Gebäudelüftung Wikipedia

Das Gebäude verfügt über eine Fensterlüftung
Das Gebäude verfügt über eine kontrollierte Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung
Das Gebäude verfügt über eine kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

 

Bitte geben Sie uns hier Informationen, ob und wie das Gebäude gekühlt wird:

Das Gebäude wird nicht gekühlt

Das Gebäude wird gekühlt. Die gekühlte Gebäudenutzfläche beträgt m2.

Passive Kühlung ( Z.B. Fußbodenheizung, Wandflächenheizung)
Gelieferte Kälte ( Z.B. Fernkälteleitung)
Kühlung aus Strom ( Z.B. Split-Wärmepumpe)
Kühlung aus Wärme ( Z.B. Absorptionskälteanlage)

Anzahl der inspektionspflichtigen Klimaanlagen ohne Gebäudeautomation mit mehr als 12 kW Kälteleistung/ Anlage: . Nächstes Fälligkeitsdatum der Inspektion (alle 10Jahre): 
Anzahl der inspektionspflichtigen Klimaanlagen mit Gebäudeautomation mit mehr als 12 kW Kälteleistung/ Anlage: . Nächstes Fälligkeitsdatum der Inspektion (alle 10Jahre): 

 

Bitte geben Sie uns hier Informationen, falls in dem Gebäude Wohnungen oder Teilflächen kurzzeitig leer standen oder unbeheizt waren:

Bitte wählen Sie hier aus, ob es während der angegebenen Verbrauchszeiträume im Gebäude Leerstände gegeben hat:

 

Bsp:

01.01.2016 bis 31.01.2017  40 Quadratmeter leerstehend, schwach beheizt
01.03.2016 bis 31.05.2017  35 Quadratmeter leerstehend, unbeheizt
01.12.2016 bis 31.01.2017  20 Quadratmeter leerstehend, voll beheizt

Bitte nur Leerstände mit Mindestlänge von einem Monat angeben, hierzu zählen auch vollständig unbeheizte Flächen, welche in der Wohnfläche enthalten sind!
Ein Leerstand von maximal 4 Monaten in Summe auf die gesamte beheizte Fläche ist möglich. Für Gebäude mit einem Leerstand von mehr als 4 Monaten ist ein
Bedarfsausweis zu erstellen.

 

Bitte geben Sie im Folgenden die Energieverbrauchsdaten von drei hintereinander liegenden Jahren vollständig an:

Es werden Verbrauchsdaten ab 1.1.2017 für mindestens 3 Jahre benötigt. Bitte übernehmen Sie die Abrechnungszeiträume aus Ihren Rechnungen. Für überwiegend ungenutzte/ leerstehende Gebäude kann kein Verbrauchsausweis erstellt werden.

Auch der Verbrauch von Brennholz oder Kohle für Öfen oder Kamine ist anzugeben.
Bei Warmwasserbereitung über dezentrale Durchlauferhitzer oder Boiler ist eine Verbrauchsangabe nicht notwendig.

Aus nur einzelnen Betankungsvorgängen (z.B. mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas) lässt sich KEIN Durchschnittsverbrauch ermitteln!!

Beispiele:

  Energieträger Datum von Datum bis Menge Einheit für Heizung für
Warmwasser
1 Erdgas 01.01.2020 31.12.2020 2000 m3 X x
2 Erdgas 01.01.2021 31.12.2021 2500 m3 X x
3 Erdgas 01.01.2022 31.12.2022 1900 m3 X x
4 Holz 2020 3 Festmeter X
5 Holz 2021 3 Festmeter X
6 Holz 2022 4 Festmeter X

Eingabetabelle:

* Bei regenerativer Energieversorgung teilen Sie uns bitte den Primärenergiefaktor mit, mit dem die Wärme erzeugt wird.
(z.B. bei Biogas, Bio-Flüssiggas, Fernwärme aus Heizwerk regenerativ, Fernwärme aus Kraftwärmekopplung regenerativ oder Bioöl)
Den Primärenergiefaktor finden Sie im Liefervertrag oder in der Jahresabrechnung des Energieversorgers.

Vermerken Sie bitte den Primärenergiefaktor in dem Feld für Zusatzinformationen.
Ohne die Angabe des Primärenergiefaktors können wir im Ausweis keine regenerative Energie berücksichtigen!

 

  Energieträger Datum von Datum bis Menge Einheit für Heizung für
Warmwasser
1
2
3
4
5
6
7
8
9

 

* Verbrauchswerte stammen aus der Ablesung von Wärmemengenzählern (Gasuhren / Gaszähler sind keine Wärmemengenzähler). 

Herkunft der Verbrauchswerte:

Die angegebenen Verbrauchswerte müssen vollständig sein (z.B. inkl. Brennholz für den Kaminofen) und aus Rechnungen, Abrechnungen oder sachgerechten Messungen stammen. Schätzungen sind unzulässig. Bitte geben Sie hier die Herkunft Ihrer Verbrauchswerte an. Archivieren Sie bitte die Abrechnungen. Gerne können Sie uns die Abrechnungen auch zusätzlich per Mail senden:

 

Warmwasserbereitung:

Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung ist im Heizenergieverbrauch enthalten.
Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung ist NICHT im Heizenergieverbrauch enthalten. (z.B. Heizung: Heizöl, WW: Gasdurchlauferhitzer - bitte Energieträger und Verbrauch angeben)
Die Warmwasserversorgung erfolgt dezentral. (Elektrospeicher oder elektr. Durchlauferhitzer)


 

Bitte geben Sie uns hier Zusatzinformationen, falls die obige Tabelle für Ihr Haus nicht ausreicht oder Ihre Daten einer Erläuterung bedürfen:

(Diese Angaben erscheinen nicht im Energieausweis)

 

Bilder/ Pläne vom Gebäude und Nachweise für nachträglich durchgeführte energetische Maßnahmen:

 

Mit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes müssen dem Aussteller des Energieausweises geeignete Bildaufnahmen für die Bewertung des Gebäudes zur Verfügung gestellt werden, wenn er das Gebäude nicht selbst besichtigt hat.(Gebäudeenergiegesetz GEG). Senden Sie uns bitte 5-10 geeignete Bildaufnahmen der thermischen Hülle/ Außenaufnahmen, Anlagentechnik und Nachweise für nachträglich durchgeführte energetische Maßnahmen.

Ohne geeignete Bildaufnahmen dürfen wir keinen Energieausweis erstellen. Die Bezirksregierungen fordern bei Kontrollen auch diese geeigneten Bildaufnahmen mit an.

Auf dem Energieausweis kann ein Foto des Gebäudes abgebildet werden. Die Abbildung eines Fotos erfolgt rein freiwillig! Die Bildaufnahmen senden Sie nach Absenden des Online-Formulars per E-Mail.

 

Heiztechnik/ Wärmeverteilung
Dämmung im Schrägdach

Unbeheizter Spitzboden

Kellerdecke

Dämmung der Außenwand

 

Info: Geeignete Bildaufnahmen und Nachweise.pdf

 

Ich möchte kein Gebäudefoto auf meinem Energieausweis abbilden und sende Ihnen geeignete Bildaufnahmen für die Bewertung des Gebäudes (5-10 Bilder).
Ich möchte ein Gebäudefoto auf meinem Energieausweis abbilden und sende Ihnen geeignete Bildaufnahmen für die Bewertung des Gebäudes (5-10 Bilder).

Ohne geeignete Bildaufnahmen werden wir keinen Energieausweis erstellen.
Die Bildaufnahmen und Nachweise senden Sie nach der Beauftragung des Energieausweises per E-Mail an info@energieausweis-to-go.de.

 

Datenschutzerklärung:

Datenschutz gemäß EU-Datenschutzverordnung - DSGVO

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ihre personenbezogenen Daten behandeln wir vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die Nutzung unserer Website ist ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unserer Internetseite personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer und Gebäudedaten erhoben werden, erfolgt dies, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden für die Erstellung der Energieausweise benötigt und werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, mit Ausnahme anonymisiert an die Bezirksregierungen, nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Datenübertragung im Internet (z.B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz Ihrer Daten vor Zugriff durch Dritte ist im Internet nicht möglich.

Online-Formular/ Kontaktformular

Wenn Sie uns per Online-Formular/ Kontaktformular Daten zukommen lassen, werden diese Angaben aus dem Formular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung des Auftrags und für den Fall von weiteren Fragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir, mit Ausnahme anonymisiert an die Bezirksregierungen, nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Recht auf Auskunft, Sperrung und Löschung

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten, personenbezogenen Daten, deren Empfänger und Herkunft und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten. Ihre Rechte können Sie jederzeit gegenüber Andreas Terfoort, Leopoldstaler Str. 9, 32805 Horn-Bad Meinberg, Tel. 05234 822800, 0170 9963500, E-Mail info@energieausweis-to-go.de geltend machen.

Zum Zweck der Registriernummernvergabe und Kontrolle wird die Adresse des Gebäudes und die Ausweisart (ohne Bezug zu Ihren persönlichen Daten) an das Deutsche Bauinstitut weitergegeben und dort temporär gespeichert. Auf Anfrage des DiBt werden auch alle weiteren Daten an das DiBt weitergegeben und dort temporär gespeichert. Die Daten werden im Regelfall nicht personenbezogen weitergegeben, es sei denn, das DiBt verlangt zur Durchführung der Kontrolle explizit die Weitergabe der personenbezogenen Daten. Die Speicherung und ggf. Löschung der Daten beim DiBt erfolgt gemäß GEG, worauf wir keinen Einfluß haben. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten mindestens 2 Jahre ab Ausstellungsdatum zu speichern, dieses erfolgt personenbezogen. Sofern Sie gemäß Ihrer Rechte laut Bundesdatenschutzgesetz einer Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten nachträglich widersprechen, kann die Löschung erst dann erfolgen, wenn unsere gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung bzw. Weitergabe endet. Sofern Sie einer personenbezogenen Speicherung und Weitergabe Ihrer Daten generell nicht zustimmen, ist die Ausstellung eines Energieausweises aufgrund entgegenstehender gesetzlicher Vorgaben nicht möglich. Eine Weitergabe Ihrer Daten außerhalb der gesetzlichen Verpflichtung erfolgt nicht, eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt ebenfalls nicht.

 

Plausibilitätskontrolle:

Wir behalten uns vor, die Ausstellung eines Energieausweises abzulehnen, sofern wir begründete Zweifel an der Richtigkeit der übermittelten Daten haben.

Bitte bestätigen Sie uns im Folgenden noch die Richtigkeit Ihrer Angaben und klicken Sie anschließend auf den "Kaufen"-Button:

Senden sie mir bitte den Ausweis und die Rechnung als PDF-Datei per Email, damit ich schon innerhalb von 24 Stunden eines Werktages den Ausweis erhalte! (Ideal für die WEG Verwaltung und für Verkäufer/ Vermieter, da sie den Ausweis beliebig oft ausdrucken oder als Datei versenden können). Wenn ich keinen EMail Versand wünsche, bekomme ich den Ausweis (die ausgedruckte PDF-Datei) inkl. Rechnung in Deutschland mit der Post. (Senden Sie uns bitte eine kurze Mail, wenn Sie den Ausweis mit Rechnung als PDF-Datei und in Papierform benötigen).

*

Ich habe obige Angaben nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben.
Mir ist bekannt, dass durch die Bezirksregierungen Stichprobenkontrollen durchgeführt werden und Daten daraufhin angefordert und überprüft werden können. (Vermittler können sich die Angaben vom Eigentümer auf den Eingabehilfen bestätigen lassen und archivieren.)

*

Datenschutzerklärung - DSGVO, AGB, Widerrufsbelehrung stimme ich widerrufbar zu.

   

 

Bitte prüfen Sie Ihre obigen Angaben vor dem Kauf!

Vertrag über die Ausstellung eines Energieausweises gemäß aktuellem GEG inkl. Lieferung als PDF-Datei oder Druckexemplar.

Kaufpreis für den Energieausweis 58 Euro inkl. 19% MwSt. und Versand.

Mit dem Klick auf den Button Kaufen werden meine personenbezogenen Daten sicher übermittelt und gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.

 

 

Wenn Sie das Formular ausdrucken möchten, muß dieser Druckvorgang vollständig abgeschlossen sein, bevor Sie den Kaufen-Button drücken und die Daten senden.

In besonders abgesicherten Netzwerken, bei deaktiviertem Javascript, bei älteren Rechnern,und bei veralterten Browser können Probleme bei der Datenübertragung auftreten. Einen Systemtest finden Sie oben. Setzen Sie sich bitte in diesem Fall mit uns in Verbindung.

AGB und Widerrufsbelehrung: Impressum und Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung - DSGVO: Datenschutzerklärung