Der Maßnahmenbericht enthält Angaben zu möglichen energetischen Sanierungsmaßnahmen, deren Energieeinsparpotential und die zu erwartende Energieeffizienzklasse des Gebäudes.
Wir bieten Ihnen Gebäudeenergieausweise nach dem GEG ohne Besichtigung zu sehr günstigen Preisen. Für die Erstellung der Ausweise benötigen wir geeignete Bildaufnahmen.Die Lieferung der Ausweise per eMail erfolgt, je nach Vorlaufzeit, noch am selben Tag, spätestens aber einen Werktag nach Auftragseingang. Bei Postversand entsprechend länger. Eingabehilfen für die Vor-Ort Datenaufnahme zur Vereinfachung der Online-Dateneingabe finden Sie als Download. Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns bitte an Tel.: 0170 9963500 / 05234 822800
Sie erhalten den Ausweis per Post oder per eMail. Energieausweise als PDF-Datei sind für Immobilienmakler, Hausverwaltungen, Verkäufer oder Vermieter ideal. Sie lassen sich beliebig oft kopieren, ausdrucken oder als Anhang in einer Mail versenden.
Banken, Hausverwaltungen, Immobilienmakler und Eigentümer können die folgenden Informations-Broschüren gerne kostenlos nutzen!
Energieverbrauchsausweise Wohngebäude (verbrauchsabhängig, vereinfachtes Verfahren). Eine Besichtigung der Immobilie ist nicht erforderlich. Für die Erstellung der Ausweise benötigen wir geeigne Bildaufnahmen. Nutzen Sie bitte das entsprechende Online-Formular für die Beauftragung. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Tel.: 0170 9963500
Energiebedarfsausweise Wohngebäude (bedarfsabhängig, vereinfachtes Verfahren).Eine Besichtigung der Immobilie ist nicht erforderlich. Für die Erstellung der Ausweise benötigen wir geeigne Bildaufnahmen. Nutzen Sie bitte das entsprechende Online-Formular für die Beauftragung. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Tel.: 0170 9963500
Mit Ablauf des 30.9.2008 endete die Wahlfreiheit der Ausweisform für Gebäude mit 1-4 Wohneinheiten und Bauantrag vor 01.11.1977. Für diese Gebäude muß jetzt ein Bedarfsausweis ausgestellt werden, sofern sie nicht nachträglich umfangreich energetisch saniert und damit nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen. Für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder deren Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde, können wie bisher Verbrauchsausweise ausgestellt werden.
Bedarfsausweis für Nicht-Wohngebäude und den Nicht-Wohngebäude Anteil gemischt genutzter Gebäude.
Die Grundlage für die Erstellung von Bedarfsausweise für Nicht-Wohngebäude sind die umfangreichen Vorgaben der DIN 18599. Die Erstellung ist recht zeit- und arbeitsintensiv. Ein Online-Formular steht nicht zur Verfügung. Infos finden Sie hier.
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.
Notwendige Cookies sind für das reibungslose Funktionieren der Website unbedingt erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen. Z.B. das Speichern der IP-Adresse durch den Provider.