FAQ

Häufige Fragen und unsere Antworten:


Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

ENERGIEAUSWEIS-NAVIGATOR - Welcher Ausweis ist erlaubt?


Wie werden die Gebäudedaten übermittelt?

Für die Übermittlung der Objektdaten stehen selbsterklärende und übersichtliche Online-Formulare zur Verfügung. (Die Eingabe der notwendigen Daten dauert etwa 5-10 Minuten).  Eine Registrierung ist nicht notwendig. (Entsprechend können die eingegebenen Daten auch nicht gespeichert werden).  Am Ende der Online-Formulare befindet sich ein roter „Kauf-Button“. Durch Drücken dieses Button erhalten wir die von Ihnen für das Gebäude eingegebenen Daten per Mail.

Eingabehilfen für die Vor-Ort Datenaufnahme finden Sie im Download


In meinem Gebäude sind verschiedene Heizsysteme und Warm-Wassersysteme verbaut. (Öl, Gas, Strom, Holz, Pellets usw.) Wie werden diese verschiedenen Systeme und Energieträger im Ausweis berücksichtigt?

In unsere Online-Formulare können Sie alle im Gebäude vorhandenen Systeme und Energieträger eintragen. (Es gibt keine Einschränkung auf nur ein Heizsystem).


Energiepass und Energieausweis, wo liegen die Unterschiede?

Es gibt keinen Unterschied. Während der Einführungsphase hat sich die Bezeichnung Energiepaß verbreitet. Laut Verordnung ist die korrekte Bezeichnung jedoch Energieausweis


Wer ist zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt?

Die Energieeinsparverordnung regelt genau, welche Personengruppe zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Wenn Sie sichergehen wollen, dass ein Anbieter auch wirklich in jedem Fall zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist, achten Sie darauf, dass die Ausstellung durch einen Diplom-Ingenieur erfolgt, welcher die Qualifikation besitzt und in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena eingetragen ist.


Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energieausweise sind generell 10 Jahre gültig.


Benötige ich überhaupt einen Energieausweis?

Energieausweise benötigen Sie nur dann, wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Gewerbeobjekt verkaufen, verpachten oder vermieten möchten. Denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energieausweis.


Ich habe Wohn- und Geschäftsräume in meinem Haus, was ist zu tun?

Im Regelfall benötigen Sie 2 Ausweise. Einen für den Wohnteil und einen für den Geschäftsteil. Es gibt Ausnahmen für Büro- und Praxisräume in überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Sprechen Sie uns im Bedarfsfall bitte per eMail: info@energieausweis-to-go.de oder telefonisch 0170 9963500 an.


Verbrauchsausweis- und Bedarfsausweis, wo liegt der Unterschied?

  • Verbrauchsausweise beziehen sich nur auf den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes und sind recht einfach anhand der Energieabrechnungen auszustellen.
  • Bedarfsausweise beziehen sich auf die Baukonstruktion und Anlagentechnik und sind in der Erstellung zeitintensiv und teuer.

Benötige ich einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Wohngebäude mit 4 und weniger Wohneinheiten und Datum des Bauantrages vor 01.11.1977 benötigen einen Bedarfsausweis. Bei allen anderen Gebäuden und Nichtwohngebäuden besteht generell eine Wahlfreiheit.


Welche Vorteile bietet ein bedarfsabhängiger Energieausweis?

Die Berechnung anhand der vorliegenden Bausubstanz und Anlagentechnik ermöglicht, auch kürzlich vorgenommene Verbesserungen im Energieausweis abzubilden. Auch kurzfristig geplante Maßnahamen können nach Abschluss sehr einfach in einen aktualisierten Energieausweis übernommen werden. Ferner bietet sich die Möglichkeit genau zu prognostizieren, wie sich der Energieausweis bei gewünschten Sanierungsmaßnahmen verbessern würde.


Welche Vorteile bietet ein verbrauchsabhängiger Energieausweis?

Neben den geringen Erstellungskosten, fällt ein verbrauchsabhängiger Energieausweis bei sparsamem Heizverhalten auch entsprechend positiv aus. Selbst dann, wenn das Gebäude energetisch katastrophal ist. Auch wenn dieses Phänomen sicherlich nicht im Sinne des Erfinders war, sind derartige Energieausweise völlig legal.


Was kostet ein bedarfsabhängiger Energieausweis mit Ortstermin?

Das hängt sehr stark von der Größe des Objektes bzw. Art und Qualität Ihrer Unterlagen ab. Die Preisspanne reicht bei uns von 150 Euro bis ca. 500 Euro bei Wohngebäuden bis ca. 10 Wohneinheiten. Sprechen Sie uns bitte an, wir machen Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich ein konkretes Angebot.

Energieausweise ohne Ortstermin sind selbstverständlich günstiger, setzen aber voraus, dass Sie die Baukonstruktion kennen. Entsprechende Angebote finden Sie bei uns als Onlineformular unter „Enertgieausweise online bestellen“.


Was ist bei Vermietung oder Verkauf von Eigentumswohnungen zu beachten?

Es kann kein Energieausweis für eine einzelne Wohnung ausgestellt werden. Sprechen Sie den Hausverwalter an und lassen Sie einen Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellen.


Muss der Energieausweis den Mietern oder Käufern ausgehändigt werden?

Der Energieausweis muss bei der Erstbesichtigung vorgelegt werden oder gut sichtbar in der Immobilie aushängen. Sofern keine Besichtigung stattfindet, muss trotzdem ein Energieausweis vorgelegt werden. Nach Abschluss des Mietvertrages bzw. Kaufvertrages ist der Energieausweis in Kopie oder Original (Druck oder PDF-Datei) auszuhändigen.


Dürfen Mieter, welche vor den Einführungsterminen eingezogen sind, die Einsichtnahme in einen Energieausweis verlangen?

Nein! Nur Mieter, welche nach den Einführungsterminen einziehen haben das Recht der Einsichtnahme in den Ausweis. Vorlegen sollte man ihn aber trotzdem.


Kann der Mieter aus dem Energieausweis Rechtspflichten (Mietminderung, Sanierung, etc.) verlangen?

Nein, sofern der Energieausweis nicht zum Bestandteil von Miet-, Pacht- oder Kaufverträgen gemacht wird! Der Energieausweis dient nur der Information. Das entbindet Sie natürlich nicht von Ihrer Pflicht den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt beraten.


Erdgas Hi oder Erdgas Hs, was ist der Unterschied?

Je nach Energielieferant oder Abrechnungsunternehmen können die Verbrauchsangaben (kWh) von Erdgas als Brennwert (Hs) oder Heizwert (Hi) vorliegen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Energieversorger bzw. Abrechnungsunternehmen, welcher Wert bei Ihnen zugrunde liegt. Alternativ können Sie die Verbräuche auch in Kubikmetern (m3) angeben. Bei Angabe in Kubikmetern spielt es keine Rolle, ob Sie im Erfassungsformular Erdgas (Hi) oder Erdgas (Hs) anwählen.


In meinem Haus sind Etagenheizungen eingebaut, deren Verbrauch ich nicht kenne. Was nun?

Sofern Ihnen die Mieter den Verbrauch nicht angeben können oder wollen, ist Ihnen der Energieversorger im Regelfall auskunftspflichtig. Die Versorger verstecken sich gerne hinter dem Datenschutz. Alternativ beauftragen Sie einen Bedarfsausweis.


Benötige ich für ein abbruchreifes Gebäude einen Energieausweis?

Siehe  Befreiung von der Ausweispflicht


Wärmeverluste in Abhängigkeit der Gebäudegeometrie:

Die Wärmeverlußte der Außenflächen sind abhängig von der Gebäudegeometrie! Rechteckige, L-förmige oder U-förmige Gebäude haben größere Außenflächen und somit höhere Wärmeverluste als quadratische Gebäude mit gleicher Wohnfläche.

(Eine ideale fensterlose Gebäudeform mit z.B. 100 Quadratmeter Nutzfläche (10m x 10m) und 2 m Deckenhöhe hat eine Wandaußenfläche von 80 Quadratmeter.
Eine eher theoretische Gebäudeform mit gleicher Nutzfläche (1m x 100m) und 2 m Höhe hat eine Wandaußenfläche von 404 Quadratmeter).


Wärmeverluste in Abhängigkeit von Nutzfläche und Gebäudegröße:

Die Wärmeverlußte der Außenflächen sind abhängig von der Gebäudewohnfläche (Gebäudegröße)! Bei kleinen Gebäuden gibt es ein ungünstiges Verhältnis von Gebädeaußenfläche zu Wohnfläche und damit höhere Wärmeverluste/ qm Wohnfläche.

(Eine ideale fensterlose Gebäudeform mit z.B. 100 Quadratmeter Nutzfläche (10m x 10m) und 2 m Deckenhöhe hat eine Wandaußenfläche von 80 Quadratmeter.
Wird nun die Nutzfläche auf 200 Quadratmeter verdoppelt (10m x 20m), erhöht sich die Außenfläche nur um 50% auf 120 Quadratmeter).

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