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Eine übersichtliche Eingabehilfe für die Vor-Ort Datenaufnahme und weitere Infos stehen Ihnen als Download zur Verfügung. Die Eingabehilfe können Sie auf Ihren Rechner kopieren und ausdrucken. Sie dient der Datenaufnahme vor Ort für handschriftliche Notizen, besteht aus 3 DIN-A4 Seiten im PDF-Format und beinhaltet die Informationen, die Sie für die Beauftragung des Energieausweises über dieses Online-Formular benötigen. Der Ausdruck dieses Online-Formulars ist dafür nicht geeignet!

Die Datenübermittlung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular. (Aktuelle Version der Eingabehilfe - 02/2024)

Eigentümer-Vollmacht für die Beauftragung eines Energieausweises

Bestellen Immobilienmakler, Hausverwalter u.a. den Energieausweis im Auftrag und Namen des Immobilien-Eigentümers, so können sie diese Vollmacht zur Absicherung ihrer Tätigkeit verwenden. (Vollmacht)

Bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung Tel.: 0170 9963500

 

Auftrag für die Erstellung eines Energieausweises für Nicht-Wohngebäude inkl. Modernisierungsempfehlung und Registriernummer gemäß GEG.

Hiermit beauftrage ich das Ingenieurbüro Terfoort mit der Erstellung eines Energieausweises für anliegend beschriebenes Gebäude.

Der Energieausweis wird nach der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung erstellt und besitzt 10 Jahre Gültigkeit. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden den Ausweis per Email oder wenige Tage später den Ausweis per Post.
Das Honorar beträgt 78 € inkl. 19% MWST. und Versand. Der Rechnungsbetrag ist erst einen Monat nach Erstellung des Ausweises zu entrichten. Es besteht ein Rücktrittsrecht laut Fernabsatzgesetz. Den Link finden Sie am Ende dieses Online-Formulars.

Beachten Sie bitte, dass der Energieausweis für das gesamte Gebäude oder für den gesamten Nicht-Wohngebäudeteil des Gebäudes ausgestellt werden muss.

Vertragspartner:

Ingenieurbüro Terfoort
Leopoldstaler Straße 9
32805 Horn-Bad Meinberg
Email info@energieausweis-to-go.de
Tel:  0170 9963500

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet

Bitte geben Sie hier die gewünschte Rechnungsadresse an:

Anrede: *   Rechnungsadresse
Titel:    
Name: *    
Vorname: *    
Firma:   Bitte den Firmennamen angeben, falls die Rechnung auf eine Firma ausgestellt werden soll
Zusatz:   Bitte den Adresszusatz angeben, sofern nötig (z.B. Abteilung, etc.)
Strasse: *   Bitte inkl. Hausnummer
PLZ/ Ort: *   Bitte PLZ und Ort angeben
Tel.: *   Bitte für Rückfragen angeben Wichtig! Ohne Angabe ist keine Bearbeitung möglich!
E-Mail: *   Bitte für Rückfragen angeben.
E-Mail:   Hier können Sie eine weitere E-Mail Adresse angeben, an die wir den Ausweis senden. (z.B. Ihren Immobilienmakler)
Status:   Bitte geben Sie hier an, in welcher Eigenschaft Sie den Ausweis beauftragen
Folgendes Informationsmaterial erhalten Sie als Download:
Angebotsübersicht/ Anleitung - Beauftragung eines Energieausweises Niedertemperaturtechnik-Brennwerttechnik-Erläuterungen
Befreiung von der Energieausweispflicht und Wärmepumpen-Funktion und Betriebsarten-Erläuterungen
der Verkauf von abbruchreifen Gebäuden Schimmel im Wohngebäude-Vortrag und Erläuterungen
Energieausweise für gemischt, genutzte Gebäude Gebäudekategorien für Nichtwohngebäude
Vergleich Verbrauchsausweise - Bedarfsausweise Wärmepumpen als Ersatz für Heizkessel
Austauschpflicht für alte Heizkessel  
Energieeinsparung in Gebäuden & Kosten reduzieren  

 

Ein Nicht-Wohngebäude-Energieausweis wird immer für ein ganzes Nicht-Wohngebäude oder für den Nicht-Wohnteil eines gemischt genutzten Gebäudes erstellt.

Ein Ausweis für mehrere Hausnummern oder mehrere freistehende Gebäude ist nicht zulässig. Fachkommission Bautechnik - Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung

 

Bitte geben Sie hier die Adresse des Gebäudes an, für das ein Energieausweis erstellt werden soll:

Strasse: *   inkl. nur einer Hausnummer
PLZ: * Ort: *
Land:   Bundesland des Gebäudestandortes

 

Bitte geben Sie im Folgenden einige grundsätzliche Informationen zum Gebäude an:

Baujahr des Gebäudes: * Baujahr, bei späteren Umbauten bitte trotzdem das Erstbaujahr eingeben. Bei fehlender Angabe ist die Erstellung eines Ausweises nicht möglich.
Baujahr der Heizung/ Wärmetauscher: * Bei Fernwärme und Heizkessel bitte das Baujahr des Wärmetauschers angeben. Das Baujahr der Heizung ist im Schornsteinfegerprotokoll vermerkt. Bei fehlender Angabe ist die Erstellung eines Ausweises nicht möglich. Sind mehrere Heizungen/ Heizsysteme verbaut, so teilen Sie uns die einzelnen Baujahre mit der entsprechenden Zuordnung im Feld "Zusatzinformationen" mit.
Gebäude: *

Reines Nicht-Wohngebäude

Nicht-Wohngebäude mit einem Wohngebäudeanteil von max 10% der Gesamtfläche. (Der Heizenergieverbrauch der Wohnfläche erscheinen mit im Nicht-Wohngebäude Ausweis). In diesem Fall muß für den Wohngebäudeanteil kein separater Wohngebäudeausweis erstellt werden..

Nichtwohnteil gemischt genutztes Gebäude (Im Ausweis wird nur der Nichtwohnteil des Gebäudes berücksichtigt. Für den Wohngebäudeteil mit mehr als 10% Anteil der Gesamtfläche muß ein separater Wohngebäudeausweis erstellt werden. (0170 9963500).

Energieausweise für gemischt genutzte Gebäude

Gewerbefläche: m2  Nettogrundfläche Bitte die gesamte Gewerbefläche (Nettogrundfläche nach DIN 277) angeben. Bei zusätzlichen Wohnungen im Gebäude, die Wohnfläche nicht hinzurechnen!
Keller beheizt: Falls der Keller beheizt wird, bitte hier entsprechend auswählen.
Falls das Gebäude nicht unterkellert ist, bitte kein Keller ankreuzen.
Heiztechnik:

Falls bekannt, geben Sie uns hier bitte Zusatzinformationen zu Ihrer Heizungsanlage. Die Angabe ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf das Ergebnis!
Bei mehreren Anlagen belassen Sie das Feld bitte auf unbekannt.
Info Heiztechnik Standardheiztechnik, NT-Technik Brennwerttechnik, Wärmepumpen

thermische Solaranlage: Geben Sie uns hier bitte Zusatzinformationen zu einer ggf. vorhandenen thermischen Solaranlage.
Photovoltaikanlage: Geben Sie uns hier bitte Zusatzinformationen zu einer ggf. vorhandenen Photovoltaikanlage / PV-Anlage.
Thermostatventile: Falls bekannt, geben Sie uns hier bitte Informationen zu Ihren Thermostatventilen. Die Angabe ist freiwillig!
Dachgeschoss:

Dachgeschoss beheizt, Spitzboden unbeheizt
Dachgeschoss unbeheizt
Dachgeschoss und Spitzboden beheizt
Flachdach

Geben Sie hier bitte an, wie das Dachgeschoss ggf. genutzt wird. Die Angabe hat keine Auswirkung auf den Kennwert.
Aus den Angaben leiten wir ggf. Modernisierungsempfehlungen ab.

Nachträgliche Dämmung/ Austausch bei Altbauten:

Dach/ Schrägdach
Decke zum unbeh. Spitzboden
Außenwände
Kellerdecke
Fenster wurden erneuert
Aussentüren wurden erneuert

Falls Ihr Gebäude nachträglich gedämmt oder die Fenster erneuert wurde, geben Sie dieses bitte hier an und senden uns davon geeignete Bildaufnahmen.
Die Angabe hat keine Auswirkung auf den Kennwert.
Aus den Angaben leiten wir ggf. Modernisierungsempfehlungen ab.

 

 

 

Bitte geben Sie uns hier Informationen, wie das Gebäude belüftet wird: (Eine Mehrfachnennung ist möglich) INFO Gebäudelüftung Wikipedia

Das Gebäude verfügt über eine Fensterlüftung
Das Gebäude verfügt über eine kontrollierte Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung
Das Gebäude verfügt über eine kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

 

 

Bitte geben Sie uns hier Informationen, ob und wie das Gebäude gekühlt wird:

Das Gebäude wird nicht gekühlt

Das Gebäude wird gekühlt. Die gekühlte Gebäudenutzfläche beträgt m2.

Passive Kühlung ( Z.B. Fußbodenheizung, Wandflächenheizung)
Gelieferte Kälte ( Z.B. Fernkälteleitung)
Kühlung aus Strom ( Z.B. Split-Wärmepumpe)
Kühlung aus Wärme ( Z.B. Absorptionskälteanlage)

Anzahl der inspektionspflichtigen Klimaanlagen ohne Gebäudeautomation mit mehr als 12 kW Kälteleistung/ Anlage: . Nächstes Fälligkeitsdatum der Inspektion (alle 10Jahre): 
Anzahl der inspektionspflichtigen Klimaanlagen mit Gebäudeautomation mit mehr als 12 kW Kälteleistung/ Anlage: . Nächstes Fälligkeitsdatum der Inspektion (alle 10Jahre): 
Anzahl der Klimaanlagen größer als 70 kW Kälteleistung, nach DIN SPEC 15240 zu bewerten.

 


Für überwiegend ungenutzte/ leerstehende Gebäude kann kein Verbrauchsausweis erstellt werden.

Bitte geben Sie uns hier Informationen, falls in dem Gebäude Gewerbeflächen  kurzzeitig leer standen oder nicht beheizt wurden:

Bsp:

01.01.2016 bis 31.01.2017  40 Quadratmeter Kiosk, leerstehend, schwach beheizt
01.03.2016 bis 31.03.2017  35 Quadratmeter Telekomladen, leerstehend, unbeheizt
01.12.2016 bis 31.12.2017  20 Quadratmeter Gaststätte, leerstehend, voll beheizt
10 Quadratmeter Lagerfläche unbeheizt

Bitte nur Leerstände mit Mindestlänge von einem Monat angeben, hierzu zählen auch vollständig unbeheizte Flächen, welche in der Nutzfläche enthalten sind!
Ein Leerstand von maximal 4 Monaten in Summe auf die gesamte beheizte Fläche ist möglich. Für Gebäude mit einem Leerstand von mehr als 4 Monaten ist ein
Bedarfsausweis zu erstellen.

Eingabefeld:

 

Bitte geben Sie im Folgenden die Energieverbrauchsdaten von drei hintereinander liegenden Jahren vollständig an:

Es werden Verbrauchsdaten ab 1.1.2017 getrennt für mindestens 3 Jahre benötigt. Bitte übernehmen Sie die Abrechnungszeiträume und Verbräuche aus Ihren Rechnungen oder aus sachgerechten Messungen. Schätzungen sind unzulässig.
Sofern für Heizung und Warmwasser getrennte Daten vorliegen, geben Sie diese bitte auch getrennt an.
Bei Energieträgern, welche nicht Zeiträumen zugeordnet werden können, geben Sie bitte einfach das Tank- bzw. Bezugsdatum an.
Bei mehrfach gleichen Anlagen (z.B. 3 Gas-Etagenheizungen) addieren Sie bitte nach Möglichkeit die Verbrauchswerte.
Auch der Verbrauch von Brennholz oder Kohle für Öfen oder Kamine ist anzugeben.
Bei Warmwasserbereitung über dezentrale Durchlauferhitzer oder Boiler, deren Verbrauch nicht gemessen werden kann, ist eine Verbrauchsangabe nicht notwendig.

Sofern Ihr Gebäude einen Wohnanteil besitzt, muss der Energieverbrauch für diesen Teil abgezogen werden!
Für den Wohnanteil muss im Regelfall ein separater Energieausweis erstellt werden.

Aus nur einzelnen Betankungsvorgängen (z.B. mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas) lässt sich KEIN Durchschnittsverbrauch ermitteln!!

Beispiele:

  Energieträger Datum von Datum bis Menge Einheit für Heizung für
Warmwasser
1 Erdgas 01.01.2020 31.12.2020 2000 m3 X X
2 Erdgas 01.01.2021 31.12.2021 2500 m3 X X
3 Erdgas 01.01.2022 31.12.2022 1900 m3 X X
4 Heizöl 01.01.2020 31.12.2020 3000 Liter X
5 Heizöl 01.01.2021 31.12.2021 2800 Liter X
6 Heizöl 01.01.2022 31.12.2022 3200 Liter X
7 Holz 2020 3 Festmeter X
8 Holz 2021 3 Festmeter X
9 Holz 2022 4 Festmeter X

Eingabetabelle:

* Bei regenerativer Energieversorgung teilen Sie uns bitte den Primärenergiefaktor mit, mit dem die Wärme erzeugt wird.
(z.B. bei Biogas, Bio-Flüssiggas, Fernwärme aus Heizwerk regenerativ, Fernwärme aus Kraftwärmekopplung regenerativ oder Bioöl)
Den Primärenergiefaktor finden Sie im Liefervertrag oder in der Jahresabrechnung des Energieversorgers.

Vermerken Sie bitte den Primärenergiefaktor in dem Feld für Zusatzinformationen.
Ohne die Angabe des Primärenergiefaktors können wir im Ausweis keine regenerative Energie berücksichtigen!

 

  Energieträger Datum von Datum bis Menge Einheit für Heizung für
Warmwasser
1
2
3
4
5
6
7
8
9

 

Warmwasserbereitung:

Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung ist im Heizenergieverbrauch enthalten.
Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung ist NICHT im Heizenergieverbrauch enthalten. (z.B. Heizung: Heizöl, WW: Gasdurchlauferhitzer - bitte Energieträger und Verbrauch angeben)
Die Warmwasserversorgung erfolgt dezentral. (Elektrospeicher oder elektr. Durchlauferhitzer)

 

Geben Sie im Folgenden bitte die Stromverbräuche des Gewerbes der gleichen 3 Abrechnungsperioden an:

Der Stromverbrauch im gleichen Zeitraum muss die Verbräuche für Maschinen, PCs, für Kühlung, Lüftung, eingebaute Beleuchtung und elektrische Hilfsenergie für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung umfassen.

Die Stromverbräuche müssen aus Messungen oder Abrechnungen stammen, Schätzungen sind unzulässig!
Sofern sich der Stromverbrauch nicht separat ermitteln lässt, können Sie Ersatzweise den gesamten Stromverbrauch angeben.
Der Gesamtstromverbrauch lässt sich im Regelfall bei den örtlichen Stromversorgern in Erfahrung bringen.

Die Zeiträume müssen nicht deckungsgleich mit denen des Heizenergieverbrauches sein aber auch insgesamt 3 Jahre abdecken.
Sofern Strom auch zu Heizzwecken oder zur Warmwasseraufbereitung benutzt wird,  markieren Sie bitte die entsprechenden Kästchen.

Bitte beachten Sie, dass nicht nur der Allgemeinstromanteil anzugeben ist, sondern auch der tatsächlich in allen Gewerbebetrieben zusammen verbrauchte Strom, soweit dieser die vorgenannten Verbrauchsarten (z.B. eingebaute Beleuchtung, Kühlung, Lüftung) abdeckt.

Ohne diese Angaben können wir den Ausweis nicht ausstellen!!

Energieträger Datum von Datum bis Menge Einheit
S1
S2
S3

 

Im Stromverbrauch ist enthalten (Eine Mehrfachnennung ist möglich):

eingebaute Beleuchtung
elektrische Warmwasseraufbereitung (Durchlauferhitzer oder Speicher)
elektrische Zusatzheizungen
elektrisch betriebene Klimaanlage
elektrisch betriebene Lüftungsanlage
elektrisch betriebene Aufzüge
Sonstige:
  

 

 

Herkunft der Verbrauchswerte:

Die angegebenen Verbrauchswerte müssen vollständig sein (z.B. inkl. Brennholz für den Kaminofen) und aus Rechnungen, Abrechnungen oder sachgerechten Messungen stammen. Schätzungen sind unzulässig. Bitte geben Sie hier die Herkunft Ihrer Verbrauchswerte an. Archivieren Sie bitte die Abrechnungen. Gerne können Sie uns die Abrechnungen auch zusätzlich per Mail senden:


      

 

Geben Sie hier bitte die Gebäudekategorie und die zugehörigen Flächenangaben an: Info: Gebäudekategorien - Verbrauchsausweise für Nicht-Wohngebäude.pdf

Gleichartige Gebäudekategorien können dabei zusammengefasst werden (z.B. mehrere einzelne Büroflächen zu einerer Gesamtfläche - Kategorie 07 Bürogebäude -).

Unbeheizte Flächen wie z.B. unbeh. Lager werden nicht berücksichtigt und erfasst.

Kategorie 1: mit  m2 Nettogrundfläche

Kategorie 2: mit  m2 Nettogrundfläche

Kategorie 3: mit  m2 Nettogrundfläche

Kategorie 4: mit  m2 Nettogrundfläche

Kategorie 5: mit  m2 Nettogrundfläche

Kategorie 6: mit  m2 Nettogrundfläche

Kategorie 7: mit  m2 Nettogrundfläche

Kategorie 8: mit  m2 Nettogrundfläche

Kategorie 9: mit  m2 Nettogrundfläche

Sofern das Gebäude über mehr als 9 unterschiedliche Gebäudekategorien verfügt, tragen Sie die weiteren Gebäudekategorien mit Flächenangaben im nachfolgenden Hinweisfeld ein.

 

Bitte geben Sie uns hier Zusatzinformationen, sofern obige Angaben Ihr Gebäude nicht ausreichend beschreiben (Diese Angaben erscheinen nicht im Energieausweis):

 

Bilder/ Pläne vom Gebäude und Nachweise für nachträglich durchgeführte energetische Maßnahmen:

 

Mit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes müssen dem Aussteller des Energieausweises geeignete Bildaufnahmen für die Bewertung des Gebäudes zur Verfügung gestellt werden, wenn er das Gebäude nicht selbst besichtigt hat.(Gebäudeenergiegesetz GEG). Senden Sie uns bitte 5-10 geeignete Bildaufnahmen der thermischen Hülle/ Außenaufnahmen, Anlagentechnik und Nachweise für nachträglich durchgeführte energetische Maßnahmen.

Ohne geeignete Bildaufnahmen dürfen wir keinen Energieausweis erstellen. Die Bezirksregierungen fordern bei Kontrollen auch diese geeigneten Bildaufnahmen mit an.

Auf dem Energieausweis kann ein Foto des Gebäudes abgebildet werden. Die Abbildung eines Fotos erfolgt rein freiwillig! Die Bildaufnahmen senden Sie nach Absenden des Online-Formulars per E-Mail.

 

Heiztechnik/ Wärmeverteilung
Dämmung im Schrägdach

Unbeheizter Spitzboden

Kellerdecke

Dämmung der Außenwand

 

Info: Geeignete Bildaufnahmen und Nachweise.pdf

 

Ich möchte kein Gebäudefoto auf meinem Energieausweis abbilden und sende Ihnen geeignete Bildaufnahmen für die Bewertung des Gebäudes (5-10 Bilder).
Ich möchte ein Gebäudefoto auf meinem Energieausweis abbilden und sende Ihnen geeignete Bildaufnahmen für die Bewertung des Gebäudes (5-10 Bilder).

Ohne geeignete Bildaufnahmen werden wir keinen Energieausweis erstellen.
Die Bildaufnahmen und Nachweise senden Sie nach der Beauftragung des Energieausweises per E-Mail an info@energieausweis-to-go.de.

 

Datenschutzerklärung:

Datenschutz gemäß EU-Datenschutzverordnung - DSGVO

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ihre personenbezogenen Daten behandeln wir vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die Nutzung unserer Website ist ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unserer Internetseite personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer und Gebäudedaten erhoben werden, erfolgt dies, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden für die Erstellung der Energieausweise benötigt und werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, mit Ausnahme anonymisiert an die Bezirksregierungen, nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Datenübertragung im Internet (z.B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz Ihrer Daten vor Zugriff durch Dritte ist im Internet technisch nicht möglich.

Online-Formular/ Kontaktformular

Wenn Sie uns per Online-Formular/ Kontaktformular Daten zukommen lassen, werden diese Angaben aus dem Formular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung des Auftrags und für den Fall von weiteren Fragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir, mit Ausnahme anomymisiert an die Bezirksregierungen, nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Recht auf Auskunft, Sperrung und Löschung

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten, personenbezogenen Daten, deren Empfänger und Herkunft und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten. Ihre Rechte können Sie jederzeit gegenüber Andreas Terfoort, Leopoldstaler Str. 9, 32805 Horn-Bad Meinberg, Tel. 05234 822800, 0170 9963500, E-Mail info@energieausweis-to-go.de geltend machen.

Zum Zweck der Registriernummernvergabe und Kontrolle wird die Adresse des Gebäudes und die Ausweisart (ohne Bezug zu Ihren persönlichen Daten) an das Deutsche Bauinstitut weitergegeben und dort temporär gespeichert. Auf Anfrage des DiBt werden auch alle weiteren Daten an das DiBt weitergegeben und dort temporär gespeichert. Die Daten werden im Regelfall nicht personenbezogen weitergegeben, es sei denn, das DiBt verlangt zur Durchführung der Kontrolle explizit die Weitergabe der personenbezogenen Daten. Die Speicherung und ggf. Löschung der Daten beim DiBt erfolgt gemäß GEG, worauf wir keinen Einfluß haben. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten mindestens 2 Jahre ab Ausstellungsdatum zu speichern, dieses erfolgt personenbezogen. Sofern Sie gemäß Ihrer Rechte laut Bundesdatenschutzgesetz einer Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten nachträglich widersprechen, kann die Löschung erst dann erfolgen, wenn unsere gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung bzw. Weitergabe endet. Sofern Sie einer personenbezogenen Speicherung und Weitergabe Ihrer Daten generell nicht zustimmen, ist die Ausstellung eines Energieausweises aufgrund entgegenstehender gesetzlicher Vorgaben nicht möglich. Eine Weitergabe Ihrer Daten außerhalb der gesetzlichen Verpflichtung erfolgt nicht, eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt ebenfalls nicht.

Plausibilitätskontrolle:

Wir behalten uns vor, die Ausstellung eines Energieausweises abzulehnen, sofern wir begründete Zweifel an der Richtigkeit der übermittelten Daten haben.

Bitte bestätigen Sie uns im Folgenden noch die Richtigkeit Ihrer Angaben und klicken Sie anschließend auf den "Kaufen"-Button:

Senden sie mir bitte den Ausweis und die Rechnung als PDF-Datei per Email, damit ich schon innerhalb von 24 Stunden eines Werktages den Ausweis erhalte! (Ideal für die WEG Verwaltung und für Verkäufer/ Vermieter, da sie den Ausweis beliebig oft ausdrucken oder als Datei versenden können). Wenn ich keinen EMail Versand wünsche, bekomme ich den Ausweis (die ausgedruckte PDF-Datei) inkl. Rechnung in Deutschland mit der Post. (Senden Sie uns bitte eine kurze Mail, wenn Sie den Ausweis mit Rechnung als PDF-Datei und in Papierform benötigen).

Senden Sie mir bitte gegen 10 Euro Aufpreis zusätzlich den Aushang zu. (Der Aushang ist kein Ersatz für den Ausweis sondern eine Ergänzung für den öffentlichen Bereich wie Flure, Treppenhaus oder Eingangsbereich des Gebäudes. Im Aushang sind alle relevanten Informationen auf einer Seite zusammengefasst) DEMO-Aushang unter Download

*

Ich habe obige Angaben nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben.
Mir ist bekannt, dass durch die Bezirksregierungen Stichprobenkontrollen durchgeführt werden und Daten daraufhin angefordert und überprüft werden können. (Vermittler können sich die Angaben vom Eigentümer auf den Eingabehilfen bestätigen lassen und archivieren.)

*

Datenschutzerklärung - DSGVO, AGB, Widerrufsbelehrung stimme ich widerrufbar zu.

   

 

Bitte prüfen Sie Ihre obigen Angaben vor dem Kauf!

Vertrag über die Ausstellung eines Energieausweises gemäß aktuellem GEG, optional mit Aushang inkl. Lieferung als PDF-Datei oder Druckexemplar.

Kaufpreis für den Energieausweis 78 Euro inkl. 19% MwSt. und Versand.

Kaufpreis für den Energieausweis mit Aushang 88 Euro inkl. 19% MwSt. und Versand.

Mit dem Klick auf den Button Kaufen werden meine personenbezogenen Daten sicher übermittelt und gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.

 

 

Wenn Sie das Formular ausdrucken möchten, muß dieser Druckvorgang vollständig abgeschlossen sein, bevor Sie den Kaufen-Button drücken und die Daten senden.

In besonders abgesicherten Netzwerken, bei deaktiviertem Javascript, bei älteren Rechnern,und bei veralterten Browser können Probleme bei der Datenübertragung auftreten. Einen Systemtest finden Sie oben. Setzen Sie sich bitte in diesem Fall mit uns in Verbindung.

AGB und Widerrufsbelehrung: Impressum und Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung - DSGVO: Datenschutzerklärung