Das Gebäude wird nicht unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt. (§2 GEG)
   
  Das Gebäude hat nicht mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche. (§79 GEG)
   
  Das Gebäude ist ein Baudenkmal. (§79 GEG)
   
  INFO Befreiung vom Energieausweis