Ab den 01.01.2024 ist auch für die Energieausweise bei den Wohngebäuden nur noch die Bilanzierung nach DIN 18599 zulässig. Mit diesem Bilanzierungsverfahren wird auch die moderne Heiztechnik, Kühltechnik und Lüftungstechnik wie z.B. Gas-Wärmepumpen, Absorptionsgaswärmepumpen, Brennstoffzellen, Klimageräte oder Übergabestationen besser abgebildet.
Die Bilanzierung erfolgt über ein Iterationsverfahren und ist komplexer als das ältere, bisher verwendete Bilanzierungsverfahren nach DIN 4108-6.
Die Erstellung der Energieausweise wird zukünftig komplexer und damit zeitintensiver. Durch den Mehraufwand bei der Erstellung der Energieausweise muß ich daher meine Preise zum 01.01.2024 anpassen.
Der Inhalt der Online-Formulare für die Beauftragung ändert sich nur geringfügig.
Berechnung der Energiebilanz nach DIN V 18599. Diese besteht aus 11 Teilen:
Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der
Energieträger
Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen
Teil 3: Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung
Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung
Teil 5: Endenergiebedarf von Heizsystemen
Teil 6: Endenergiebedarf von Lüftungsanlagen, Luftheizungsanlagen und Kühlsystemen
für den Wohnungsbau
Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau
Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungsanlagen
Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von stromproduzierenden Anlagen
Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten
Teil 11: Gebäudeautomation