Ausweisformen

ENERGIEAUSWEIS-NAVIGATOR - Welcher Ausweis ist erlaubt?

Wohngebäude mit Gewerbeanteil benötigen überwiegend einen Energieausweis für Wohngebäude und einen Energieausweis für Nichtwohngebäude.


Benötigen Sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis für Wohngebäude und einen Energieausweis für Nichtwohngebäude, so gehen Sie bitte wie folgt vor: (z.B. 5 Familienhaus mit 2 Gaststätten/ Nahversorger/ Werkstätten)

„Mehrfamilienhaus mit Gewerbe -Wohngebäudeteil“. Im Formular für Wohngebäudeausweis werden die Wohnflächen der 5 Wohnungen addiert und der Heizenergieverbrauch der Wohnungen eingetragen. Bitte das Formular komplett ausfüllen und eintragen, um welche Gewerbe es sich handelt.
„Mehrfamilienhaus mit Gewerbe -Gewerbeteil“.  Anschließend werden im Formular für Nichtwohngebäude die qm der 2 Gewerbeflächen des Hauses addiert und deren Verbrauch für Heizung und elektrischer Energie eingetragen. Auch hier das Formular nach Anforderung komplett ausfüllen und eintragen, um welche Gewerbe es sich handelt.


Benötigen Sie nur einen verbrauchsorientierten Wohngebäudeenergieausweis, so gehen Sie bitte wie folgt vor: (z.B. ab 4 Familienhaus mit 1 Bürofläche oder Praxis)

„Mehrfamilienhaus mit Bürofläche“. Im Formular für den verbrauchsorientierten Wohngebäudeausweis werden die Wohnflächen der 4 Wohnungen und die Fläche des Büros/ Praxis addiert und der Heizenergieverbrauch dieser 5 Einheiten eingetragen. Bitte das Formular komplett ausfüllen und eintragen, um welche Gewerbe es sich handelt. (gilt für 5 und mehr Wohneinheiten oder ab Baujahr 1978)


Benötigen Sie einen bedarfsorientierten Energieausweis für Wohngebäude und einen verbrauchsorientierten Energieausweis für Nichtwohngebäude, so gehen Sie bitte wie folgt vor: (z.B. 2 Familienhaus mit 2 Gaststätten/ Nahversorger/ Werkstätten)- 1-2 Wohneinheiten und Bauantrag vor 01.11.1977)

Formular für den bedarfsorientierten Energieausweis für Wohngebäude ausfüllen und absenden. Anschließend werden im Formular für Nichtwohngebäude die qm der 2 Gewerbeflächen des Gebäudes addiert und deren Verbrauch für Heizung und elektrischer Energie eingetragen. Auch hier das Formular nach Anforderung komplett ausfüllen und eintragen, um welche Gewerbe es sich handelt. Auch dieses Formular anschließend absenden.


Benötigen Sie nur einen bedarfsabhängigen Wohngebäudeenergieausweis, so gehen Sie bitte wie folgt vor: (z.B. 1-3 Familienhaus mit 1 Bürofläche oder Praxis – 1-4 Wohneinheiten und Bauantrag vor 01.11.1977)

Formular für den bedarfsorientierten Energieausweis für Wohngebäude ausfüllen und absenden.


Benötigen Sie einen Bedarfsausweis für Nicht-Wohngebäude oder einen Nicht-Wohngebäudeteil eines gemischt genutzten Gebäudes?

Hierfür gibt es kein Online-Formular. Infos finden Sie hier.


Wenn Sie Fragen dazu haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung! Tel.: 0170 9963500